Die Pendlerroute folgt nicht dem Flussverlauf der Sieg, sondern führt unmittelbar an der S-Bahn-Station „Im Siegbogen“ vorbei. © ADFC / Peter Lorscheid

Alltagsverkehr von Eitorf nach Hennef voranbringen

ADFC legt Konzept für Radpendlerroute Eitorf-Hennef vor

Mit einem Konzeptentwurf für eine weitere Radpendlerroute von Eitorf nach Hennef hofft der ADFC Bonn/Rhein-Sieg, den Anstoß für einen weiteren Baustein zu einem Netz von Radpendlerrouten im gesamten Rhein-Sieg-Kreis zu geben. Das Konzept
wurde nun über Bürgeranträge an die Räte der Stadt Hennef und der Gemeinde Eitorf sowie den Kreistag des Rhein-Sieg-Kreises gegeben. Darin fordert der ADFC die Gremien auf, die Radpendlerroute Hennef-Eitorf grundsätzlich zu befürworten und sich dazu abzustimmen, wie deren Realisierung angegangen werden kann. 

Die Radpendlerroute soll nach der Vorstellung des ADFC vor allem dem Alltagsverkehr in Eitorf und Hennef dienen. Sie weicht daher über weite Strecken vom parallel verlaufenden Siegradweg ab. „Der Siegradweg dient primär touristischen Zielen und führt deshalb schwerpunktmäßig durch ansprechende Landschaft“, erläutert Peter Lorscheid, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC im Rhein-Sieg-Kreis. „Bei der Radpendlerroute haben wir darauf geachtet, unnötige Umwege zu vermeiden und möglichst viele Ziele anzubinden: Wohngebiete, Gewerbegebiete, Schulen, ÖPNV-Verknüpfungspunkte, Einkaufszentren usw.“ Dementsprechend folgt die Route ab Hennef ín Richtung Osten nicht wie der Siegradweg dem Flussverlauf, sondern dem direkten Verlauf der Bahnstrecke über
den S-Bahn-Halt „Im Siegbogen“. In Eitorf verläuft die Route südlich der Sieg, wo die Siedlungsschwerpunkte, Gewerbegebiete, das Schulzentrum und der Bahnhof liegen.

Diese Route soll nach der Vorstellung des ADFC so ausgebaut werden, dass ein zügiges, sicheres und komfortables Radfahren möglich ist. Meist genüge es, so Lorscheid, vorhandene Wege auszubauen bzw. für die Nutzung als Radpendlerroute umzugestalten. Mittelfristig sieht das Konzept zusätzliche Siegquerungen durch den Neubau von bahnparallelen Fahrradbrücken zwischen den Hennefer Ortsteilen Stein und Auel sowie zwischen Eitorf-Alzenbach und Windeck-Stromberg vor.

In Hennef steuert die Route als Endpunkt den Bahnhof mit dem künftigen Fahrrad-Parkhaus am Place le Pecq an. Zugleich soll hier der Anschluss an die weiteren Radpendlerrouten in Richtung Siegburg-Troisdorf, Uckerath und Happerschoß hergestellt werden.

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Dr. Peter Lorscheid
ADFC Bonn/Rhein-Sieg
Verkehrspolitischer Sprecher für den rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis
Laurentiusstraße 25 - 53859 Niederkassel
Tel. 0228 455413
Mobil 0152 31934955

https://hennef-sieg.adfc.de/pressemitteilung/alltagsverkehr-von-eitorf-nach-hennef-voranbringen-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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