Neuigkeiten

Terminübersicht HENNEF 2023

10. 6. 2023

Das Jahr wird wieder radaktiv!

Online-Umfrage - läuft noch bis zum 2. Juli 2023

Online-Umfrage zu den Themen „Fahrradserviceangebote, Ausstattung von Rastplätzen und Versorgungsmöglichkeiten“

Pedelec-Fahrsicherheitskurse

Juni 2023

Die Radfahrschule des ADFC Bonn/Rhein-Sieg und Volkshochschulen bieten gemeinsam Fahrsicherheitstrainings in den Sommermonaten an. Schauen Sie wann in Ihrer Region Kurse durchgeführt werden.

Fähr-Rad-Tag am Sonntag, den 6. August - noch Helfer*innen gesucht

Juni 2023

Das größte Sommerevent des ADFC in der Region, der Fähr-Rad-Tag, findet am 6. August statt - dafür brauchen wir jedoch noch jede Menge Hilfe - wer dabei sein will, melde sich bitte!

Bonn: 1500-Kilometer-Fahrrad-Konzertreise für Nachhaltigkeit

Das Bonn-Konzert des Musikers und Komponisten Manu Delago findet am 19. Juni im Pantheon statt - limitierte Ticket-Aktion

ADFC-Fahrradkino: SO WEIT: EIN FAHRRAD, EINE GITARRE UND 1400 KM NEUANFANG

Am Donnerstag, den 15. Juni 2023, 19:30 Uhr, Kinemathek in der Brotfabrik, Kreuzstraße 16, Bonn Beuel ----- Im Juli und August macht das Fahrradkino Sommerpause, im September geht es dann wieder los mit dem Film Zero Gravity von Claus Boje.

Bönnscher Sommer geht am 17. Juni in der "Altstadt" weiter

Bonn, im Mai 2023

Nach dem Auftaktfest im Rahmen der "Bönnschen Viertel" Anfang April und dem Straßenfest Mitte Mai im Combahnviertel findet nun am 17.6. das Straßenfest in der Inneren Nordstadt ("Altstadt") statt, also vor der Tür des ADFC-RadHauses.

Kompetenz- und Koordinationsteam für naturverträgliches Mountainbiken gegründet

Mai 2023

Um die Interessen der wachsenden Zahl von Biker:Innen zu vertreten und sich für das Miteinander in Wald und Natur einzusetzen, haben sich nun vier Verbände zu einem Kompetenz- und Koordinationsteam für das Moutainbiken in NRW zusammengeschlossen.

Transparenzbericht Radentscheid vorgelegt

Mai 2023

Die Stadtverwaltung hat ihren ersten Bericht zum Umsetzungsstand zum Bürgerbegehren Radentscheid Bonn vorgelegt.

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Termine

Radtouren

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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