Unsere Vorschläge im Überblick © ADFC / Radentscheid

Radentscheid und ADFC begrüßen vom Rat beschlossenes Radnetz

Stadt soll jetzt die wichtigsten Routen vorrangig planen und umsetzen

Einen wichtigen Meilenstein für die Entwicklung des Radverkehrs in Bonn nennen die Initiative Radentscheid und der ADFC Bonn/Rhein-Sieg die Entscheidung des Bonner Stadtrates, sich auf ein Radroutennetz festzulegen. Auf Grund der langen Planungszeiten müsse jetzt zügig ein Umsetzungsplan aufgestellt werden. ADFC und Radentscheid schlagen dafür eine Priorisierung der wichtigsten und gefährlichsten Routen vor, damit Radfahrerinnen und Radfahrer zügig erste Routen nutzen können.

Die Initiative Radentscheid und der ADFC Bonn/Rhein-Sieg haben den Beschluss des Stadtrats für die Entwicklung eines Radroutennetzes in Bonn begrüßt. „Obwohl schon im alten Bonner Verkehrsentwicklungsplan von 2010 Fahrradrouten beschlossen waren, war es wichtig, die Planung an heutige Bedingungen anzupassen und den Beschluss zu aktualisieren“, betonte am Mittwoch Gerd Billen, verkehrspolitischer Sprecher des ADFC. „Damit ist nun die Basis geschaffen, den Ausbau der Radwege an den richtigen Stellen voranzutreiben und den auch im Radentscheid beschlossenen Netzgedanken mit durchgehenden Ost-West- und Nord-Süd-Routen sowie Verbindungen zwischen allen Stadtteilen und ins Kreisgebiet zu realisieren“, sagte Radentscheid-Sprecherin Sonja Thiele.

„Die Erlebbarkeit von sicheren Radrouten auf durchgängigen und ohne große Ortskenntnis zu nutzenden Strecken ist wesentlich für die Nutzung des Fahrrades“, so Thiele. „Dies gilt insbesondere für Menschen, die nicht über jahrzehntelange Fahrpraxis verfügen und nun vermehrt auf das Rad umsteigen. Die damit einhergehende Entlastung der städtischen Straßen vom Pkw-Verkehr kommt allen Bürger*innen und dem Wirtschaftsverkehr zugute.“ Gerd Billen vom ADFC und Steffen Schneider vom Radentscheid betonen, dass nun eine Priorisierung notwendig sei, um rasch erste Routen im Stadtgebiet erlebbar zu machen. „Das beschlossene Radnetz muss mit einem eigenen Umsetzungsplan und eigenständigen Maßnahmen ausgebaut werden“, fordert Schneider. „Denn eine Umsetzung allein im Rahmen von fälligen Kanal- und Straßensanierungen wie im Fall von Oxfordstraße, Adenauerallee und Bornheimer Straße schafft in absehbarer Zeit nicht das im Radentscheid beschlossene durchgängige Radwegenetz, sondern bleibt Stückwerk.“

Radentscheid und ADFC haben in den vergangenen Wochen eine eigene Priorisierung vorgenommen und im neuen Radnetzplan Problempunkte analysiert und diese nach vier Kriterien bewertet. Es ging dabei um vorhandene Gefahrenstellen, wichtige Lückenschlüsse, Schulrouten oder Strecken, auf denen Umsetzungsmaßnahmen konfliktarm umzusetzen sind. Zu den priorisierten Maßnahmen zählen ein Mittlerer Radring rund um die Bonner Innenstadt, zwei Hauptpendlerrouten aus Meckenheim nach Bonn, eine Verbindung zwischen Venusberg und Rhein sowie eine innerstädtische Verbindung von Endenich über Poppelsdorf nach Kessenich. Auch einer Verbesserung der Situation für Radfahrer in der Bahnunterführung Poppelsdorfer Allee hat für ADFC und Radentscheid hohe Priorität.

In Bad Godesberg sollten zügig der bahnparallele Radweg verbessert, teilweise verbreitert und bis Mehlem verlängert werden. Zudem schlagen ADFC und Radentscheid konkrete Maßnahmen auf zentralen Schulrouten vor (Gotenstraße, Pennenfeld). In Beuel sind besonders wichtig Kreuzungsentschärfungen etwa an der Autobahnauffahrt Beuel-Nord, an der Kennedybrücke und an der Einmündung Siegburger Straße/Pützchens Chaussee sowie die Querung der Niederkasseler Straße. Gravierende Gefahrenpunkte sehen ADFC und Radentscheid auf der Radroute Beuel-Ennert, insbesondere im Zuge der Pützchens Chaussee. Im Stadtbezirk Hardtberg sollten vorrangig die Hauptverbindungsachse vom Brüser Berg zur Innenstadt über Fontainengraben und Schieffelingsweg in Richtung Endenich verbessert werden. Zudem ist der Radweg entlang des Konrad-Adenauer-Damms als wichtige Querverbindung und Schulweg in einem schlechten Zustand. Alle Vorschläge liegen der Stadtverwaltung vor.

„Wir fordern die Oberbürgermeisterin, den Dezernenten und die Stadtverwaltung auf, jetzt die nächsten Umsetzungsschritte zu planen und umzusetzen“, so ADFC-Vorsitzende Annette Quaedvlieg. Dabei verweist Sonja Thiele auch auf den im Transparenzbericht zum Radentscheid im Mai 2023 von der Stadt zugesagten Umsetzungsplan hin, der bis heute nicht vorgelegt wurde. Die Planung für die vorrangigen Maßnahmen sollte 2024 erfolgen, die Umsetzung möglichst 2025 beginnen. An die Politik richten ADFC und Radentscheid den Appell, die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur konstruktiv zu begleiten, insbesondere bei zu lösenden Interessens- und Flächenkonflikten. Thiele und Quaedvlieg hoffen „auf eine kontinuierliche Begleitung und Unterstützung durch alle Fraktionen und die politischen Gremien“.

https://hennef-sieg.adfc.de/pressemitteilung/radentscheid-und-adfc-begruessen-vom-rat-beschlossenes-radnetz-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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