Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen

Überholverbot von Radfahrern bewährt

Ziel muss jedoch eine Neugestaltung der Frankfurter Straße sein

Das immer noch vielfach unbekannte Verkehrszeichen 277.1 verbietet Radfahrende zu überholen (amtlich: Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen). Dabei gilt die geänderte Straßenverkehrsordnung (StVO) bereits seit dem 28.4.2020.

Über die Situation in Hennef gab es zahlreiche Fernsehberichte bei WDR und ZDF, in denen vielfache Übertretungen dokumentiert wurden.  https://www.zdf.de/nachrichten/heute-in-deutschland/verwirrung-um-neues-verkehrszeichen-100.html

‚Es gab immer wieder heikle und sogar gefährliche Situationen im zentralen Bereich der Frankfurter Straße zwischen Lindenstraße und Bachstraße‘,wie der Sprecher des ADFC Hennef Dr. Sigurd van Riesen erläutert, ‘Radfahrende wurden ohne den notwendigen Abstand und sogar unter Nutzung der Gegenfahrbahn jenseits der Laternen überholt; bei dem innerorts vorgeschriebenen seitlichem Mindestabstand von 1, 5 Metern ist das Passieren von Radlern schlicht unmöglich; deshalb haben wir direkt nach Inkrafttreten der neuen StVO die Anordnung des Überholverbotes bei der Stadt Hennef beantragt.‘ Die behördlichen Beratungen insbesondere mit dem Kreis-Straßenverkehrsamt nahmen dann fast 2 Jahre in Anspruch, weil dort die entsprechenden Verwaltungsvorschriften und Auslegungshilfen des Bundes noch nicht vorlagen. Schließlich wurde vor genau einem Jahr das Überholverbot in der Frankfurter Straße eingeführt.

Die heutige Bilanz sieht aus der Sicht des ADFC grundsätzlich positiv aus. Auch vorsichtige Radfahrer, die seit der letzten Regeländerung 2019 in der Hennefer Hauptstraße nicht mehr den Gehweg benutzen dürfen, können jetzt selbstbewusster auf der Straße fahren, wenn sie möchten - auch nebeneinander; was jetzt erlaubt ist, soweit der Verkehr nicht behindert wird.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass (aus Unkenntnis oder Übersehen der Beschilderung?) trotzdem immer wieder das geltendem Überholverbot nicht eingehalten wird. Vereinzelt werden auch die Radfahrenden durch eng auffahrende PKW bedrängt. Um dies abzustellen und weitere Aufklärung zu betreiben, sind nach Auffassung des ADFC viel mehr Polizeikontrollen erforderlich.

Nach den Worten des Ortsgruppensprechers‚ ‚gibt es auf lange Sicht keine Alternative zu einer Neuaufteilung des Straßenraumes in der Frankfurter Straße, weil die Situation für die schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer weiterhin unbefriedigend ist. Einen lebenswerten und sicheren Straßenraum würde eine Regelung nach ‚Shared Space‘ bedeuten, bei dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind.‘ Im Rahmen des Masterplans Mobilität wird eine Lösung erwartet.

Sigurd van Riesen

Der Sprecher
ADFC Hennef
Dr. Sigurd van Riesen
 


https://hennef-sieg.adfc.de/pressemitteilung/ueberholverbot-von-radfahrern-bewaehrt

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